Verwaltungsrecht
Unter Verwaltungsrecht werden die Rechtsvorschriften verstanden, welche die Beziehungen zwischen öffentlichen Verwaltungsträgern untereinander oder dem einzelnen Bürger regeln.
Klassische Gebiete des Verwaltungsrechts sind z.B. das öffentliche Bau- und Nachbarrecht, das Städtebaurecht, das Erschließungsbeitragsrecht, das Recht der Kommunalabgaben, das Abfallrecht, das Beamtenrecht, das Schulrecht, das Recht der Bodenordnung (Umlegung, Flurbereinigung), das Gaststättenrecht, das Ausländerrecht, um nur einige zu nennen.
Kurzum: Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist immer dann angesprochen, wenn es um die fachkundige Wahrnehmung von Rechten gegenüber Ämtern und Behörden geht.

